Beurlaubung: Freiwillige Feuerwehr Murr

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Beurlaubung

Beurlaubung für Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch aus besonders dringendem Anlass ist rechtzeitig zu beantragen, bis zu 2 Tagen bei der Klassenlehrerin, in sonstigen Fällen bei der Schulleiterin. Eine Beurlaubung vor / nach Ferienabschnitten ist grundsätzlich nur durch die Schulleiterin möglich. Hierzu müssen besonders wichtige Gründe vorliegen.