Übergang Weiterführende Schulen
Seit dem Schuljahr 2011/ 2012 gibt es keine verbindliche Grundschulempfehlung mehr. Zum Schulhalbjahr in Klasse vier bekommen die Schüler ein Halbjahreszeugnis. Zugleich bekommen die Eltern einen Brief. Dieser enthält die Grundschulempfehlung , ein Anmeldeformular und einen Rückmeldebogen, sollten die Eltern ein Beratungsverfahren wünschen.
Ab dem Schuljahr 2017/18 müssen die Grundschulempfehlungen bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen vorgelegt werden.
Bereits im Januar finden ausführliche Gespräche mit der Klassenlehrerin und den Eltern statt, auf Wunsch außerdem mit einzelnen Fachlehrern. In diesen Gesprächen werden die Eltern beraten, welche weiterführende Schule aus Sicht der Grundschule die geeignete wäre. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Die Entscheidung liegt bei den Eltern.
Nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses und der Grundschulempfehlung melden die Eltern ihr Kind zu dem in dem Schreiben genannten Termin an der von ihnen bevorzugten weiterführenden Schule an. Sollten sie sich noch unsicher sein, so können sie das Beratungsverfahren in Anspruch nehmen, in dem Gespräche mit einer Beratungslehrerin stattfinden und das Kind an einem Test teilnehmen kann. Die Beratungslehrerin spricht hierauf ihre Empfehlung aus, auch diese ist nicht bindend. Kinder, die an dem Beratungsverfahren teilnehmen, haben einen späteren Anmeldetermin.
Downloads
Informationen zur Grundschulempfehlung erhalten Sie hier (PDF-Datei) - mit der PPT des Kultusministerium Baden-Würrtemberg
- Informationen Gemeinschaftsschule (PDF-Datei)
- Informationen Realschule (PDF-Datei)
- Informationen Gymnasium (PDF-Datei)
- Die Schularten im Überblick (PDF-Datei)
Zeitplan für den Übergang 2022/23 erhalten Sie hier (PDF-Datei).